AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der c3media Inhaberin Marina Beckert, Agentur für Visuelle Medien – Projektplanung – Projektsupport – nachfolgend in Kurzform „c3media“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von c3media nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen c3media und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.

c3media erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Visuelle Medien – Projektplanung – Projektsupport – Grafikdesign – Text.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von c3media.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1.

Grundlage für unter 1.4. genannte Dienstleistungen sowie Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an c3media auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden c3media mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt c3media über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen c3media, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen c3media resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von c3media im Rahmen dieses Auftrages produzierten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung

3.2.

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Dienstleistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.

c3media darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen c3media und dem Kunde ausgeschlossen werden.

3.4.

Die Arbeiten von c3media dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht c3media vom Kunden für jeden Einzelfall ein zusätzliches Honorar in mindestens der Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von c3media.

3.6.

Über den Umfang der Nutzung steht c3media ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1.

Die Vergütung richtet sich nach den in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preisen. c3media  ist berechtigt, in angemessenem Umfang (§ 315 BGB) Abschlagszahlungen sowie auf Teilleistungen auch Teilzahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen, Teilzahlungen sowie Schlusszahlungen sind fällig 10 Tage nach Rechnungszugang. Die Übermittlung einer Rechnung in elektronischer Form ist für die Fälligkeit ausreichend.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht c3media ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden c3media alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und c3media wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.3.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht von c3media

6.1.

c3media ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt, streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1.

Der Kunde stellt c3media alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und soweit vorhanden elektronisch zur Verfügung.

Alle Arbeitsunterlagen werden von c3media sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages soweit vereinbart, an den Kunden zurückgegeben.

7.2.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass er das Recht zur Nutzung aller von ihm zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten und Medien besitzt und holt erforderlichenfalls die Genehmigung der Urheber bzw. der Berechtigten vorab ein.

7.3.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit c3media erteilen.

8. Gewährleistung und Haftung von c3media

8.1.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch c3media erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. c3media ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt c3media von Ansprüchen Dritter frei, wenn c3media auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurden.
Die Anmeldung solcher Bedenken durch c3media beim Kunden hat unverzüglich nach bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet c3media für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit c3media die Kosten hierfür der Kunde.

8.2.

c3media haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. c3media haftet auch nicht für die patent-, urheber und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Videos, Musikstücke, Texte, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3.

c3media haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von c3media wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für c3media ergibt. Die Haftung von c3media für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von c3media nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von c3media verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an c3media gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10. Leistungen Dritter

10.1.

Von c3media eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der c3media. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von c3media eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von c3media weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der
Auftragserarbeitung auf Seiten von c3media angefertigt werden, verbleiben bei c3media. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. c3media schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Media-Planung, Media-Durchführung, Projektsupport

12.1.

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung, Projektsupport besorgt c3media nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet c3media dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist c3media nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet c3media nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen c3media entsteht dadurch nicht.

13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1.

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Streitigkeiten

14.1.

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein
außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der
Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und c3media geteilt.

15. Schlussbestimmungen

15.1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Röderaue.

15.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand/Gültigkeit Röderaue August 2025